gut zu wissen
Fahrzeuge dürfen an Werktagen (Samstag ist auch ein Werktag) -
und sofern ausdrücklich signalisiert auch an Sonn- und Feiertagen -
nur wie folgt abgestellt werden:
| Tatsächliche Ankunftzeit | Einzustellende Ankunftszeit A | Abfahrtzeit | ||||||||||
| 08.00 - 08.29 08.30 - 08.59 usw. | 08.30 09.00 | 09.30 10.00 | ||||||||||
|
11.00 - 11.29 11.30 - 13.29 13.30 - 13.59 usw. |
11.30 auf A folgenden Strich 14.00 | 12.30 14.30 15.00 | ||||||||||
| 17.30 - 17.59 18.00 - 07.59 | 18.00 auf A folgenden Strich | 19.00 09.00 |
Zwischen 19.00 und 7.59 muss die Parkscheibe nicht angebracht werden,
sofern das Fahrzeug vor 08.00 wieder in den Verkehr eingeführt wird (dies
gilt nur für die Blaue Zone und wenn nichts anderes signalisiert ist). Ausgestellte
Bussen werden aufgrund falscher Anwendung der Drehscheibe bzw.«Nicht-Wissen»
nicht zurück gezogen.
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